Die Gemeindeausstellung Engerwitzdorf gibt es aktuell seit über 11 Jahren. Der Gemeindeausstellung Engerwitzdorf liegt kein Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und dem Betreiber der Gemeindeausstellung zugrunde.
Eine Falschmeldung der Gemeinde Engerwitzdorf und der Polizei Gallneukirchen vom 27.11.2017 stellen wir richtig:
Kein Kunde der Gemeindeausstellung hat je ein Auftragsformular blind unterschrieben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeausstellung hat jeder Kunde angesehen und mit Unterschrift die Kenntnisnahme bestätigt. Kein Mitarbeiter der WLM StadtausstellungsGmbH hat sich je als Mitarbeiter der Gemeinde Engerwitzdorf ausgegeben, sondern als Mitarbeiter der WLM StadtausstellungsGmbH. Jedem Kunden wird zu Beginn ein Einleitungsschreiben übergeben, dass die Stellung des betreuenden Mitarbeiters deutlich macht. Es wird keinem Kunden angeboten, auf der Homepage der Gemeinde ihre Firma zu bewerben, sondern werden jedem Kunden Referenzen und Möglichkeiten der Eintragung auf www.gemeindeausstellung.at gezeigt. Der Gesamtpreis und die möglichen Zahlungsmodalitäten (Teilzahlung) werden mit jedem Kunden besprochen.
Es gibt in Engerwitzdorf keine einzige geschädigte Firma sondern wurden vom Stadtausstellungsprogramm hinsichtlich aller Kunden alle ausbedungenen Leistungen erbracht und ist in den Fällen, in denen keine Zahlung des Kunden erfolgt ist, die WLM StadtausstellungsGmbH der Geschädigte. Die Verwendung von grafischen Elementen (Stadtausstellungs i, Gemeindeausstellungsschriftzug, Gemeindeausstellungsbild blass) in der Aussendung der Gemeinde Engerwitzdorf stellt eine Urheberrechtsverletzung seitens der Gemeinde Engerwitzdorf dar. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat weder um eine Genehmigung beim Rechteinhaber angesucht und hat auch keine Genehmigung erhalten.
Bis dato wurde dieses auch strafrechtliche relevante Handeln seitens der Gemeinde Engerwitzdorf von der Polizei Gallneukirchen nicht untersucht.